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§ 64 Abs 1 Z 4 StGB; §§ 12 und 16 SGG; §§ 26, 28 und 33 ARHG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 270 Heft 9 und 10 v. 8.5.1982

§ 64 Abs 1 Z 4 StGB, § 12 SGG, § 16 SGG, § 26 ARHG, § 28 ARHG, § 33 ARHG

Die inländische Gerichtsbarkeit ist unabhängig von einer allfälligen Verletzung österr Interessen immer schon dann gegeben, wenn eine Auslieferung des Täters, aus welchem Grund immer, in concreto nicht erfolgt.

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