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§ 99 Abs 1 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 269 Heft 9 und 10 v. 8.5.1982

§ 99 Abs 1 StGB

Je gravierender die Umstände der Tat nach deren Art und Gewichtigkeit sind, umsoweniger kommt der Dauer der Freiheitsentziehung entscheidende Bedeutung zu.

OGH, 05.11.1981, 12 Os 136/81

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