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§ 252 ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 609 Heft 21 und 22 v. 6.11.1982

§ 252 ASVG

Die Zeit zwischen der Reifeprüfung im Mai und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung (Hotelfachschule, Studium) im Oktober desselben Jahres unterbricht nicht die Kindeseigenschaft; eine Waisenpension ist daher auch über die Sommermonate zu gewähren.

OLG Wien, 03.03.1982, 32 R 213/81

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