§ 252 ASVG
Die Zeit zwischen der Reifeprüfung im Mai und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung (Hotelfachschule, Studium) im Oktober desselben Jahres unterbricht nicht die Kindeseigenschaft; eine Waisenpension ist daher auch über die Sommermonate zu gewähren.
OLG Wien, 03.03.1982, 32 R 213/81