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§ 355 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter G. MayrJBl 1982, 605 Heft 21 und 22 v. 6.11.1982

§ 355 EO

Bereits im Exekutionsbewilligungsantrag zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen hat der betreibende Gläubiger das Zuwiderhandeln der verpflichteten Partei konkret und schlüssig zu behaupten.

OGH, 09.12.1981, 3 Ob 136/81

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