I.
Mit Beschluß des Nationalrates vom 1. Juli 1981 ist das B-VG seit 1930 (di seit der letzten Wiederverlautbarung des Verfassungstextes) zum 37. Male geändert worden1). Diese Änderung fügt einen neuen Art 8 a in das B-VG ein, ändert die Art 9, 21, 41, 42 und 47, fügt einen neuen Art 49 a ein, ebenso einen neuen Art 139 a, ändert Art 144, fügt ein neues siebentes Hauptstück (Art 148 a bis 148 j) ein, ändert den Art 151 und hebt den Art 152 B-VG auf. In vier weiteren Artikeln trifft die Novelle Übergangsregelungen2).