Die folgenden Ausführungen bildeten die Grundlage eines (notgedrungen stark verkürzten) Referates, das der Verfasser am 11.2.1981 vor der Wiener Juristischen Gesellschaft gehalten hat.
Die für die Vortragsform charakteristischen Elemente des Aufbaues und des Ausdruckes wurden unverändert beibehalten. Aus diesem Grunde wurden auch die Verweisungen auf Quellen und Fundstellen auf das unumgänglich notwendige Ausmaß beschränkt.