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§ 30 Abs 1 KO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut KoziolJBl 1982, 380 Heft 13 und 14 v. 3.7.1982

§ 30 Abs 1 KO

Ob der Gläubiger die erlangte Befriedigung „in der Zeit zu beanspruchen hatte“, hängt allein davon ab, ob ihm diese auf Grund eines klagbaren materiellrechtlichen Anspruchs zustand.

OGH, 10.11.1981, 5 Ob 312/81

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