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§§ 12, 15, 127 Abs 2 Z 1 und § 164 Abs 1 Z 1 und 2 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1982, 385 Heft 13 und 14 v. 3.7.1982

§ 12 StGB, § 15 StGB, § 127 Abs 2 Z 1 StGB, § 164 Abs 1 Z 1 StGB, § 164 Abs 1 Z 2 StGB

Der Diebstahl ist mit der Wegnahme der Sache, dh mit dem Gewahrsamsübergang vollendet; eine nachträgliche Unterstützung des Täters begründet nicht Beteiligung am Diebstahl, sondern Hehlerei. – Für die Sachhehlerei ist Bereicherungsvorsatz nicht erforderlich.

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