§ 57 StGB, § 58 StGB, § 61 StGB, § 10 UWG idF BGBl 1980/120, § 11 UWG idF BGBl 1980/120, § 12 UWG idF BGBl 1980/120
Eine seit der Fällung des Urteils I. Instanz eingetretene Änderung der Gesetzeslage (Verkürzung der Verjährungsfrist) ist im Nichtigkeitsverfahren zu beachten, wenn darnach der vom Ankläger mit seinem Rechtsmittel angestrebte Schuldspruch nicht mehr ergehen kann.