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Verfahrensdauer und Strafprozeßform in Österrreich aus deutscher Sicht*)*)Erweiterter und um Anmerkungen ergänzter Vortrag, den der Verfasser auf Einladung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät am 7. Mai 1979 an der Universität Linz hielt.

AufsätzeWiss. Ass. Dr. Johannes DriendlJBl 1981, 125 Heft 5 und 6 v. 14.3.1981

Einleitung

Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Länge der Strafverfahren in der Bundesrepublik Deutschland für Österreich nicht unbedingt vorbildlich ist. Selbst die Prozesse vor österr Landesgerichten (gemessen ab Eingang) werden schneller abgewickelt (1977 wurden 80,0% innerhalb von drei Monaten erledigt) als vor deutschen Amtsgerichten (1977 waren es nur 68,8% aller Verfahren innerhalb von drei Monaten; bei den Landgerichten sogar nur 44,8%). In der Bundesrepublik war zum Teil sogar von einer „Krankheit“ der Justiz die Rede1)1)Diese Formulierung wählte der Stern-Report 1976 H 21/22., in Österreich wurde daher befürchtet, daß „Krankheitskeime und -erreger“ einer Verfahrenszögerung unversehens eingeschleppt werden könnten2)2)Äußerungen in dieser Richtung finden sich zB bei Kunst, Protokoll über die 30. Arbeitssitzung des Arbeitskreises für Grundsatzfragen einer Erneuerung des Strafverfahrensrechtes, 3272..

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