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Benachteiligung und Begünstigung als Anfechtungsvoraussetzungen

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 1981, 138 Heft 5 und 6 v. 14.3.1981

Die Frage nach der Anfechtung der vom nachmaligen Gemeinschuldner vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vorgenommenen Rechtshandlungen ist von eminenter wirtschaftlicher Bedeutung. Die einschlägigen Normen haben sich am schmalen Grat zwischen dem Interesse der durch die Insolvenz geschädigten Gläubigerschaft und dem an der Sicherheit des Rechtsverkehrs zu bewegen; ihre Qualität und die Intensität ihrer Handhabung sind beinahe direkt am Ausmaß der im Konkurs erreichten Deckungsquoten ablesbar.

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