Bislang noch nicht eingehender untersucht wurde, was rechtens sei, wenn eine durch Eigentumsvorbehalt gesicherte Kaufpreisforderung verjährt. Es hat sich jedoch in letzter Zeit gezeigt, daß danach ein Bedürfnis besteht. Die Gerichte wurden in einigen Fällen mit diesem Problem konfrontiert und konnten nur auf eine publizierte oberstgerichtliche Entscheidung1), die von Klang besprochen wurde, zurückgreifen. In dieser führte der OGH aus, daß der Verkäufer, der einen Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt verkauft habe, des Eigentums durch die Verjährung der Kaufpreisforderung nicht verlustig gehe. In letzter Zeit hat Bydlinski bei der Kommentierung des § 1063 ABGB im Klang-Kommentar2) sich zu diesem Problem kurz geäußert. Auf ihn und Klang wird noch unten näher eingegangen. Eine genauere Untersuchung fehlt jedoch, und es soll daher in der Folge versucht werden, den Einfluß der Verjährung der gesicherten Forderung auf den Eigentumsvorbehalt näher zu beleuchten.