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§§ 58, 81 und 200 FinStrG; § 12 Abs 1 SuchtgiftG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 661 Heft 23 und 24 v. 12.12.1981

§ 58 FinStrG, § 81 FinStrG, § 200 FinStrG, § 12 Abs 1 SuchtgiftG

Im Verfahren wegen einer strafbaren Handlung, die in Tateinheit mit einem gerichtlich strafbaren Finanzvergehen zusammentrifft (zB § 12 SuchtgiftG) ist die Rechtsmittelbefugnis der Finanzstrafbehörde nicht davon abhängig, ob sie bisher am Verfahren beteiligt war oder von einem solchen gar keine Kenntnis hatte.

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