§ 95 Abs 1 StGB, § 460 StPO, § 461 Z 2 StPO
Die zur Herstellung des Tatbestandes der Unterlassung der Hilfeleistung erforderliche, vom Vorsatz des Täters umfaßte Gefahrenlage kann auch in der Möglichkeit eines Folgeunfalls bestehen.
OGH, 29.06.1981, 11 Os 101/81