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Rechtswahl durch die Parteien im neuen IPR

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Michael Schwimann*)*)Dieser Aufsatz faßt einschlägige Gedanken zusammen, die der Verfasser in seinem demnächst erscheinenden Buch „Grundriß des internationalen Privatrechts“ näher ausgeführt hat.JBl 1981, 617 Heft 23 und 24 v. 12.12.1981

I. Einführung

1. Vertragsfreiheit ist uns im Schuldvertragsrecht eine geläufige Einrichtung. Wie viele Wertungen des internen (materiellen) Privatrechtes („Sachrechtes“ im Gegensatz zum „Kollisionsrecht“) hat auch diese auf das internationale Privatrecht (IPR) übergegriffen. Seit langem läßt das IPR in bestimmten Sachbereichen die Wahl der anzuwendenden Rechtsordnung durch Vereinbarung der Parteien zu1)1)Dazu statt vieler Batiffol, Zur Parteiautonomie im IPR, ZfRV 1960, 49; Wicki, Zur Dogmengeschichte der Parteiautonomie im IPR (1965); S. Simitis, Aufgaben und Grenzen der Parteiautonomie im internationalen Vertragsrecht, JuS 1966, 209; van Hecke, Vertragsautonomie und Wirtschaftsgesetzgebung im IPR, ZfRV 1966, 23; Szászy, Der Parteiwille – Die Bestimmung des anzuwendenden Rechts durch die Parteien im internationalen Privat-, Zivilprozeß- und Arbeitsrecht, ZÖR 1970, 85; Frick, Die Grenzen der Parteiautonomie (1974); Spielbüchler, Zur sogenannten Rechtswahl im internationalen Privatrecht, ZfRV 1976, 47; Schmeding, Zur Bedeutung der Rechtswahl im Kollisionsrecht, RabelsZ 1977, 299.. Diese Tendenz hat sich in letzter Zeit deutlich verstärkt; das mag mit den krisenhaft erhöhten Schwierigkeiten zusammenhängen, überzeugende gesetzliche IPR-Regelungen zu finden, zum Teil aber auch mit einem gewandelten Verständnis des Kollisionsrechtes.

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