I. Die Ausgangslage
Mit dem Bericht der Europäischen Menschenrechtskommission (EKomm) im Verfahren Le Compte ua1) wurde ein Beschwerdefall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht2), der für die österr Rechtsordnung in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung ist. Die Beschwerdeführer sind belgische Staatsbürger und von Beruf Ärzte. Sie wenden sich gegen befristete Berufsverbote (6 Wochen bzw 15 Tage), die die belgische Ärztekammer als Disziplinarmaßnahmen gegen sie verhängt hat. Dem Beschwerdeführer Le Compte wurde vorgeworfen, zuvor die von den Organen der Kammer gegen ihn getroffene Entscheidung sowie seine Kritik an ihr in der Presse veröffentlicht zu haben. Den Beschwerdeführern van Leuwen und de Meyere wurde vorgeworfen, ihre Honorare systematisch auf die von der Sozialversicherung erstatteten Beiträge begrenzt und in einer medizinischen Zeitschrift eine von ihren Kollegen als beleidigend empfundene Werbung gemacht zu haben.