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§§ 1 und 5 AusvV; § 1 UWG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 102 Heft 3 und 4 v. 16.2.1980

§ 1 AusvV, § 5 AusvV, § 1 UWG

Die Worte Saisonschlußverkauf, Saisonräumungsverkauf, Inventurverkauf udgl gemäß §§ 1 (2) und 5 (1) AusvV sind nicht „Worte ähnlichen Sinnes“ zu Ausverkauf, Liquidationsverkauf, Räumungsverkauf, Schnellverkauf und Verkauf zu Schleuderpreisen gemäß § 1 (1) Satz 2 AusvV. – Die Ankündigung einer inventurverkaufsähnlichen Veranstaltung ist Ankündigung eines Saisonschluß-, Inventur- und Sonderverkaufs gemäß § 5 AusvV.

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