vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 391 Abs 3 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 548 Heft 19 und 20 v. 4.10.1980

§ 391 Abs 3 ZPO

Wurde in einem Wohnungseigentumsvertrag gleichzeitig eine Vereinbarung über die Hausverwaltung aufgenommen, so liegt grundsätzlich dennoch bloße „schlichte Vertragsverbindung“ vor; Ansprüche aus den beiden Vertragsbestandteilen stehen gegeneinander nicht im rechtlichen Zusammenhang.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!