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§ 1330 Abs 1 und 2, § 1490 Abs 2 und § 1489 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 481 Heft 17 und 18 v. 6.9.1980

§ 1330 Abs 1 ABGB, § 1330 Abs 2 ABGB, § 1490 Abs 2 ABGB, § 1489 ABGB

Zur Abgrenzung zwischen unwahrer Tatsachenbehauptung und Ehrenbeleidigung. Die Bezeichnung als „Baum-Guerilla“ in einer Zeitung impliziert die Behauptung, daß der Betreffende seine Interessen illegal verfolgt, dh hier: Bäume fällt, obwohl ein rechtliches Verbot entgegensteht. Schadenersatzansprüche aus solchem Vorwurf verjähren daher in drei Jahren.

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