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§§ 944 und 366 Satz 2 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 479 Heft 17 und 18 v. 6.9.1980

§ 944 ABGB, § 366 ABGB

Eine angefallene, aber noch nicht eingeantwortete Erbschaft zählt bereits zum gegenwärtigen Vermögen, über das auch durch Schenkung bestimmter Nachlaßsachen ohne Beschränkung auf die Hälfte des Vermögens verfügt werden kann. – Zur Schenkung eines künftigen Vermögens auf den Todesfall.

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