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§§ 24, 31 Abs 2, § 32 Abs 2 und 3 und § 35 Abs 1 JGG; § 13 Abs 3 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1980, 438 Heft 15 und 16 v. 2.8.1980

§ 24 JGG, § 31 Abs 2 JGG, § 32 Abs 2 JGG, § 32 Abs 3 JGG, § 35 Abs 1 JGG, § 13 Abs 3 StPO

Wird in Anwendung des § 35 Abs 1 JGG beim Bezirksgericht nur der Erwachsene (weiter) verfolgt, so hat über dessen Berufung der Gerichtshof I. Instanz durch drei Richter – und nicht als Jugendschöffengericht – zu entscheiden1)1)Dasselbe gilt offenbar auch, wenn der Gerichtshof II. Instanz gem § 31 Abs 3 JGG über die (Straf-Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts entscheidet. (Anm des Einsenders.).

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