Art XLII Abs 1 EGZPO
Die Klage nach Art XLII Abs 1, 1. Fall, EGZPO setzt eine bestehende materiellrechtliche Verpflichtung zur Vermögensangabe oder Rechnungslegung voraus, die auch eine nicht ausdrücklich vereinbarte vertragliche Nebenpflicht sein kann.
OGH, 15.02.1979, 8 Ob 607/78