§ 288 Abs 2 StGB, § 336 Abs 1 ZPO
Die Qualifikation nach § 288 Abs 2 StGB ist nicht gegeben, wenn die Beeidigung des Zeugen, der eine falsche Beweisaussage vor Gericht ablegte, entgegen einem ausdrücklichen gesetzlichen Eidesverbot erfolgte.
OGH, 23.01.1979, 11 Os 162/78