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§ 288 Abs 2 StGB; § 336 Abs 1 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 608 Heft 21 und 22 v. 3.11.1979

§ 288 Abs 2 StGB, § 336 Abs 1 ZPO

Die Qualifikation nach § 288 Abs 2 StGB ist nicht gegeben, wenn die Beeidigung des Zeugen, der eine falsche Beweisaussage vor Gericht ablegte, entgegen einem ausdrücklichen gesetzlichen Eidesverbot erfolgte.

OGH, 23.01.1979, 11 Os 162/78

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