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§§ 226 und 228 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 602 Heft 21 und 22 v. 3.11.1979

§ 226 ZPO, § 228 ZPO

Einer unbestimmten Rechtsanmaßung kann mit einer ebenso unbestimmten negativen Feststellungsklage nicht entgegengetreten werden, wenn und insoweit die Unbestimmtheit Zweifel über die Grenzen der Rechtsfeststellung und der Rechtskraft bewirkt; wegen der dadurch mangelnden Eignung, die Rechtsbeziehungen der Streitteile zu klären, ist die Klage wegen mangelndem Rechtsschutzinteresse abzuweisen.

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