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§ 914 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 596 Heft 21 und 22 v. 3.11.1979

§ 914 ABGB

Zur Auslegung einer „Haftungserklärung“ als Bankgarantie oder Bürgschaft nach Geschäftszweck und Interessenlage. Sprechen diese eindeutig für Garantie, kommt es auf die Verwendung der Worte „Bürge und Zahler“ nicht an. – Bildet eine Bankgarantie das Äquivalent für einen sonst zustehenden Haftungsrücklaß, so hat die Bank schon über die bloße Anforderung unter Verzicht auf alle Einwendungen zu zahlen, wenn der Begünstigte den Eintritt des Rücklaßfalles auch nur behauptet.

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