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§§ 863 und 1063 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 594 Heft 21 und 22 v. 3.11.1979

§ 863 ABGB, § 1063 ABGB

Veräußert der Vorbehaltskäufer die Sache ohne Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, ist das Schweigen des dabei anwesenden Verkaufsleiters des Vorbehaltsverkäufers als dessen Zustimmung zur Weiterveräußerung und damit zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts anzusehen.

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