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§ 42 StGB; §§ 48, 449, 450 und 451 Abs 2 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteViktor LiebscherJBl 1979, 48 Heft 1 und 2 v. 20.1.1979

§ 42 StGB, § 48 StPO, § 449 StPO, § 450 StPO, § 451 Abs 2 StPO

Ist ein Strafverfahren aus dem Grunde der mangelnden Strafwürdigkeit gemäß § 42 StGB rechtskräftig eingestellt worden, so ist damit nicht nur die Verfolgbarkeit der betreffenden Tat durch den öffentlichen Ankläger erloschen, sondern auch eine subsidiäre Verfolgung durch den Privatbeteiligten ausgeschlossen.

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