§ 74 Z 4 StGB, § 127 StGB, § 302 StGB, § 313 StGB, II. Abschn PostG BGBl 1957/58
Unter „Amtsgeschäften“ sind nicht nur Rechtshandlungen, sondern auch Verrichtungen rein tatsächlicher Art zu verstehen, mit denen keine Befehls- oder Zwangsgewalt verbunden ist. – Ein Elektrokarrenfahrer der Postverwaltung ist bei der postalischen Paketbeförderung mit Aufgaben der Bundesverwaltung