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§§ 274, 374, 376 Abs 2 ZPO; § 389 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 548 Heft 19 und 20 v. 6.10.1979

§ 274 ZPO, § 374 ZPO, § 376 Abs 2 ZPO, § 389 EO

Auch die Vernehmung nur einer Partei kann ein taugliches Bescheinigungsmittel sein. – Eine Zurückverweisung zur Beibringung weiterer Bescheinigungsmittel ist im Provisorialverfahren unzulässig.

OGH, 08.11.1978, 1 Ob 734/78

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