A. Die Bedeutung des Konsumentenschutzgesetzes
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG)1), das am 1. Oktober in Kraft tritt, wird bald zu den praktisch wichtigsten Normen unserer Privatrechtsordnung gehören. Der Anwendungsbereich der Vorschriften über Verbraucherverträge geht weit über die kleinen Alltagsgeschäfte hinaus und umfaßt die der Zahl nach bedeutsamsten Geschäfte überhaupt. Die durch das KSchG vorgenommene Novellierung des ABGB ändert die Rechtslage auf noch breiterer Basis. Daneben ist zu erwarten und vom Gesetzgeber her sogar erwünscht, daß die dem KSchG zugrundeliegenden Zielvorstellungen auch bei der Interpretation sonstiger Vorschriften des bürgerlichen Rechts Berücksichtigung finden. Alles in allem bedeutet das für die vermögensrechtlichen Geschäfte eine Rechtsänderung mit einer Breitenwirkung, die an jene der Erlassung der Teilnovellen oder der Einführung des HGB herankommt.