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Ladenschluß in Österreich – beim Großhandel im wesentlichen problemlos1)1)Für wesentliche Unterstützung bei der Materialbeschaffung dankt der Autor Stud. Ass. Maria Berger vom Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Innsbruck sehr herzlich.
Die Arbeit wurde mit Dezember 1978 abgeschlossen, einige Ergänzungen erfolgten bei der Korrektur.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Siegbert MorscherJBl 1979, 461 Heft 17 und 18 v. 8.9.1979

1. Einleitung

In der Rechtswissenschaft pflegt man wie auf anderen Sektoren davon zu sprechen, dies oder jenes zähle zu den „bleibenden Themen“. Im öffentlichen Recht sind solche beispielsweise so zentrale Bereiche wie Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, politische Verantwortlichkeit, Kontrolle, Grundrechte uä. Von diesen „bleibenden Themen“ können die mehr oder weniger häufig „wiederkehrenden“ Probleme unterschieden werden. Ihnen wird durch den gesamten Staat und die gesamte Gesellschaft zwar nicht „zentrale“ Bedeutung zuerkannt, sie teilen mit ersteren aber die Eigenschaft, immer wieder – politisch und/oder rechtswissenschaftlich – releviert zu werden. Zu diesen wiederkehrenden Themen im Rahmen des modernen Wirtschaftsstaates zählt innerhalb des Wirtschafts(verwaltungs)rechtes2)2)Dazu für Österreich Fröhler-Oberndorfer, Das Wirtschaftsrecht als Instrument der Wirtschaftspolitik (1969); jüngst Kolb, Zur Systematik des Wirtschaftsverwaltungsrechts, in: Um Recht und Freiheit, FS von der Heydte (1977) 981; Kolb-Arnold-Teschner, Wirtschaftsverwaltungsrecht (1977). die Ladenschlußproblematik. In Österreich spielt sich diese „Steh-Auf-Männchen-Automatik“ überwiegend in der politischen Auseinandersetzung und im Bereich der Betriebswissenschaft ab.3)3)Dazu etwa die Darstellung bei Bröll, Das Ladenschlußproblem in Österreich, Wirtschaftswiss. Diss. Innsbruck (1979); s zuletzt die Auseinandersetzungen im November 1978 in Vorarlberg mit Streikdrohung u dgl sowie die inzwischen neu erlassene LadenschlußV, Vorarlberger LGBl 1978/47. Anfang 1978 hat nun Korinek eine umfangreichere rechtswissenschaftliche Studie vorgelegt4)4)Korinek, Rechtsprobleme des Ladenschlußgesetzes, ÖZW 1978, 1. und eine reiche Palette von Problemen und Gesichtspunkten aufgezeigt und behandelt. Ua wurden dabei auch Erwägungen betreffend den Ladenschluß im Bereich des Großhandels zur Debatte gestellt.5)5)Korinek, ÖZW 1978, 6 f, 8 f. Einen Teil der darin überwiegend nur angedeuteten und als möglich aufgezeigten, letztlich jedoch von Korinek selbst nicht eindeutig vertretenen Lösungen kann mE nicht gefolgt werden bzw könnten diese zu Mißverständnissen Anlaß geben. Es scheint deshalb zweckmäßig, Unklarheiten und theoretisch mögliche Streitpunkte zu einem Zeitpunkt zu diskutieren und zu klären, in welchem im wesentlichen keine Auseinandersetzungen im praktischen Alltag bestehen.6)6)Anders offenbar etwa in der BRD, wo – vor allem auch im Zusammenhang mit dem UWG, dem RabattG usw – eine umfangreiche Literatur und einige grundlegende Judikate des BGH ergangen sind; dazu Hinweise im folgenden.

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