1. Einleitung
In der Rechtswissenschaft pflegt man wie auf anderen Sektoren davon zu sprechen, dies oder jenes zähle zu den „bleibenden Themen“. Im öffentlichen Recht sind solche beispielsweise so zentrale Bereiche wie Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, politische Verantwortlichkeit, Kontrolle, Grundrechte uä. Von diesen „bleibenden Themen“ können die mehr oder weniger häufig „wiederkehrenden“ Probleme unterschieden werden. Ihnen wird durch den gesamten Staat und die gesamte Gesellschaft zwar nicht „zentrale“ Bedeutung zuerkannt, sie teilen mit ersteren aber die Eigenschaft, immer wieder – politisch und/oder rechtswissenschaftlich – releviert zu werden. Zu diesen wiederkehrenden Themen im Rahmen des modernen Wirtschaftsstaates zählt innerhalb des Wirtschafts(verwaltungs)rechtes2) die Ladenschlußproblematik. In Österreich spielt sich diese „Steh-Auf-Männchen-Automatik“ überwiegend in der politischen Auseinandersetzung und im Bereich der Betriebswissenschaft ab.3) Anfang 1978 hat nun Korinek eine umfangreichere rechtswissenschaftliche Studie vorgelegt4) und eine reiche Palette von Problemen und Gesichtspunkten aufgezeigt und behandelt. Ua wurden dabei auch Erwägungen betreffend den Ladenschluß im Bereich des Großhandels zur Debatte gestellt.5) Einen Teil der darin überwiegend nur angedeuteten und als möglich aufgezeigten, letztlich jedoch von Korinek selbst nicht eindeutig vertretenen Lösungen kann mE nicht gefolgt werden bzw könnten diese zu Mißverständnissen Anlaß geben. Es scheint deshalb zweckmäßig, Unklarheiten und theoretisch mögliche Streitpunkte zu einem Zeitpunkt zu diskutieren und zu klären, in welchem im wesentlichen keine Auseinandersetzungen im praktischen Alltag bestehen.6)