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§ 379 Abs 2 Z 2 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 323 Heft 11 und 12 v. 9.6.1979

§ 379 Abs 2 Z 2 EO

Auch die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung nach dieser Gesetzesstelle setzt die nicht bloß abstrakte Möglichkeit des Entzugs des inländischen exekutionsfähigen Vermögens voraus.

OGH, 16.08.1978, 6 Ob 678/78

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