§ 379 Abs 2 Z 2 EO
Auch die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung nach dieser Gesetzesstelle setzt die nicht bloß abstrakte Möglichkeit des Entzugs des inländischen exekutionsfähigen Vermögens voraus.
OGH, 16.08.1978, 6 Ob 678/78
§ 379 Abs 2 Z 2 EO
Auch die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung nach dieser Gesetzesstelle setzt die nicht bloß abstrakte Möglichkeit des Entzugs des inländischen exekutionsfähigen Vermögens voraus.
OGH, 16.08.1978, 6 Ob 678/78