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§§ 35, 39 Abs 1 Z 1 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 322 Heft 11 und 12 v. 9.6.1979

§ 35 EO, § 39 Abs 1 Z 1 EO

Gültigkeit und rechtswirksames Zustandekommen eines Exekutionstitels bilden niemals den Gegenstand einer Oppositionsklage; zur Prüfung solcher Fragen dienen die in § 39 Abs 1 Z 1 erwähnten Klagen.

OGH, 04.04.1978, 3 Ob 37/78

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