§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
Hat der Versicherte in der Nähe seines Beschäftigungsortes eine Unterkunft, so steht der Weg zum ständigen Aufenthaltsort dann nicht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er ausschließlich aus persönlichen Gründen unternommen wird.
OLG Wien, 04.03.1977, 20 R 36/77