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Bemerkungen aus aktuellem Anlaß: Alleinvertrieb und Bezugsbindung im österreichischen Kartellrecht*)*)Die Redaktion der Österreichischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht hat eine Veröffentlichung des vorliegenden Beitrags in Heft 1/1978 mehrheitlich abgelehnt. Auch eine Publikationszusage für die Zeit nach Abschluß des gegenwärtig beim KOG anhängigen Coca-Cola-Verfahrens war nicht zu erwirken. Die dafür geltend gemachten Gründe sind mit den Maßstäben, an denen sich die Redaktion einer wissenschaftlichen Zeitschrift nach meiner Überzeugung orientieren sollte, nicht vereinbar. Ich habe mich daher genötigt gesehen, aus der Redaktion der ÖZW auszuscheiden.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hans-Georg KoppensteinerJBl 1978, 243 Heft 9 und 10 v. 13.5.1978

I. Anlaßfälle und Fragestellung

1. Im kürzlich erschienenen Tätigkeitsbericht des Kartellobergerichts (KOG) für das Jahr 1976 wird über einen Antrag des Österreichischen Arbeiterkammertages berichtet1)1)JABl 1977, 139, 141 ff., die „Vertriebsverträge der Coca-Cola GmbH mit ihren Abfüllern als Wirkungskartell

Seite 243


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