1. Im kürzlich erschienenen Tätigkeitsbericht des Kartellobergerichts (KOG) für das Jahr 1976 wird über einen Antrag des Österreichischen Arbeiterkammertages berichtet, die „Vertriebsverträge der Coca-Cola GmbH mit ihren Abfüllern als Wirkungskartell
<i>Koppensteiner</i>, Bemerkungen aus aktuellem Anlaß: Alleinvertrieb und Bezugsbindung im österreichischen Kartellrecht, JBl 1978, 243 (243) Seite 243