Art 13 StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, Art 10 MRK, § 11 PresseG
Beschränkung des Anschlagens von Druckwerken unter strenger Prüfung der jeweils anderen öffentlichen überwiegenden Interessen; keine „Bedarfsprüfung“.
Art 13 StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, Art 10 MRK, § 11 PresseG
Beschränkung des Anschlagens von Druckwerken unter strenger Prüfung der jeweils anderen öffentlichen überwiegenden Interessen; keine „Bedarfsprüfung“.