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Zur Auslegung des Begriffes der Ortsüblichkeit in § 364 Abs 2 ABGB

AufsätzeLGR Dr. Johannes Wolfgang SteinerJBl 1978, 133 Heft 5 und 6 v. 18.3.1978

Die Entscheidung des OGH vom 26.8.19701)1)5 Ob 120/70, SZ 43/139 = JBl 1971, 571. enthält im Leitsatz die Behauptung, daß Bau, Erweiterung, Verbesserung und Reparatur von Straßen, soweit die Verkehrsbedürfnisse es erfordern, zur „ortsüblichen Benützung“ von Straßengrundstücken gehören.

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