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Verfassungsänderungen 1977 ohne Transparenz

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Felix ErmacoraJBl 1978, 77 Heft 3 und 4 v. 1.2.1978

Noch nie in der Geschichte der Republik ist die Entwicklung der geschriebenen Verfassung so beschleunigt vor sich gegangen wie in der 13. und 14. GP: 10 Fundamentaländerungen der Bundesverfassung1)1)B-VG Novelle über die Kundmachung von Staatsverträgen, BGBl 1972/105; B-VG Novelle über die Stellung des Präsidenten des Nationalrates, BGBl 1973/391; B-VG Novelle über die Kompetenz in Assanierungsfragen, BGBl 1974/287; B-VG Novelle über die Erfüllung des Länderforderungsprogrammes 1964, BGBl 1974/444; B-VG Novelle über die Erweiterung der Zuständigkeiten des VwGH und VfGH, BGBl 1975/302; B-VG Novelle über die Kompetenz auf dem Gebiete des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens, BGBl 1975/316; B-VG Novelle über die umfassende Landesverteidigung, BGBl 1975/366; B-VG Novelle über die kleine Parlamentsreform, BGBl 1975/409; B-VG Novelle über die Vertretung des Bundespräsidenten, BGBl 1977/323; B-VG Novelle über die Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes und einer teilweisen Erfüllung des Länderforderungsprogrammes 1976, BGBl 1977/539.; von Verfassungsbestimmungen in einfachen Bundesgesetzen ganz zu schweigen2)2)Aus diesen zahlreichen Verfassungsbestimmungen ragen die Verfassungsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Volksanwaltschaft, BGBl 1977/121, besonders hervor.. Zu Recht wird auf das Faktum hingewiesen, daß manche solcher Gesetzänderungen legistisch unausgereift seien3)3)Dazu vor allem Bydlinski und R. Walter in: Neuerungen im Verfassungsrecht, 1976, von Mayer-Rill-Funk-Walter, 110.. Dazu kommt, daß manchen Verfassungsänderungen die Transparenz abgeht. Die Transparenz eines Entscheidungsvorganges ist aber wesentliches Merkmal demokratischer Rechtsetzung. Beachtenswert ist ferner, daß die österreichische Verfassungsentwicklung von keinem verfassungspolitischen Grundkonzept getragen ist4)4)Die Beratungen über die Verfassungsreform, die derzeit von einer beim BKA eingerichteten Verfassungsreformkommission geführt werden, haben einen Problemkatalog erarbeitet.. Ad hoc – Novellen beherrschen die Szene, denen man aber die theoretische und praktische Bedeutung nicht absprechen kann.

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