vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Stellung des AußStrG im Zivilverfahrensrecht

Aufsätzeao. Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 1978, 67 Heft 3 und 4 v. 1.2.1978

In jüngster Zeit ist erfreulicherweise beobachtbar, daß Rechtsfragen des – von Ausnahmen abgesehen – seit Jahrzehnten wissenschaftlich vernachlässigten1)1)Die mangelnde Attraktivität dieser Verfahrenssparte für wissenschaftliche Bearbeitungen beklagten Autoren von Leonrod, Vom Verfahren bei den Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (1817) 3, bis Pichler, RZ 1973, 56 (Buchbesprechung); vgl. die Zusammenstellung bei König, Die Entscheidungsbegründung im österreichischen außerstreitigen Verfahren, in: Die Entscheidungsbegründung in europäischen Verfahrensrechten und im Verfahren vor internationalen Gerichten, hrsg. von Sprung-König (1974) 164, sowie Nemethy, Anregungen zur Vereinfachung der Geschäftsbehandlung in außerstreitigen Angelegenheiten, GZ 1899, 387, und Ott, Geschichte und Grundlehren des österreichischen Rechtsfürsorgeverfahrens (Freiwillige Gerichtsbarkeit) (1906) 56. Verfahrens außer Streitsachen vermehrte literarische Bearbeitung erfahren2)2)Vgl. beispielhaft Böhm, Wiederaufnahme und Analogie im Außerstreitverfahren, JBl 1973, 360 ff; König, Zum § 9 Abs 4 AußStrG, JBl 1974, 303 ff; derselbe, Entscheidungsbegründung 155 ff; derselbe, Konformität, Aktenwidrigkeit und offenbare Gesetzwidrigkeit im zivilgerichtlichen Verfahren (1975) 68 ff, 104 ff; Hartl, Nullität und offenbare Gesetzwidrigkeit, NZ 1975, 20 ff; Wünsch, Rekurs gegen vollzogene Eintragungen in das Handelsregister, FS Reimer (1976) 99 ff.. Der

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!