vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 383 Abs 2 lit b, § 396 Abs 1, § 409 und §§ 411 ff ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 659 Heft 23 und 24 v. 9.12.1978

§ 383 Abs 2 lit b ASVG, § 396 Abs 1 ASVG, § 409 ASVG, § 411 ASVG, § 412 ASVG, § 413 ASVG

Wird das Bestehen eines vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses im Unfallszeitpunkt vom Krankenversicherungsträger bejaht, vom Unfallversicherungsträger dagegen verneint, so hat der letztere den Landeshauptmann anzurufen. Eine Untätigkeit des Unfallversicherungsträgers kann nicht zu Lasten der klagenden Partei gehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!