vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 13 Abs 3, § 97 Abs 1 und § 194 Abs 4 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 659 Heft 23 und 24 v. 9.12.1978

§ 13 Abs 3 StPO, § 97 Abs 1 StPO, § 194 Abs 4 StPO

Zur funktionellen Zuständigkeit in Haftfragen im Vor-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren: Zur Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Haft ist die Ratskammer über den Zeitpunkt des Urteils I. Instanz hinaus, bis zur Rechtskraft des Urteils zuständig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!