§ 3 StGB, § 8 StGB, § 10 StGB, § 42 StGB, § 222 Abs 1 StGB
Das Zufügen unnötiger Qualen erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei auch dann, wenn der Täter sich für berechtigt hielt eigenmächtig gegen Taubenplage einzuschreiten; ob das Tier, gegen das sich die Deliktshandlung richtet, als