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Die pädagogische Freiheit des Lehrers als Rechtsproblem

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Walter BerkaJBl 1978, 571 Heft 21 und 22 v. 4.11.1978

I. Das Sachproblem

1. Der Lehrer an öffentlichen Schulen steht im Zentrum eines differenzierten Spannungsfeldes, das seine Impulse aus der besonderen Verfaßtheit der Schule des demokratischen Rechtsstaates, den nur beschränkt beeinflußbaren Sachgesetzlichkeiten des pädagogischen Prozesses und den rollenspezifischen und individuellen Gegebenheiten der Lehrerpersönlichkeit erhält1)1)Hier und im folgenden ausgeklammert bleiben Probleme der Privatschule und des dort tätigen Lehrers, dessen Rechtsstellung gegenüber dem in einem öffentlichen (privat- oder öffentlich-rechtlichen) Dienstverhältnis stehenden Lehrer auf Grund der privaten Schulträgerschaft und Diensthoheit durch Besonderheiten charakterisiert ist, die gesonderter Untersuchung bedürften; allerdings gilt § 17 Abs 1 SchulUG als – wie darzustellen sein wird – zentrale Lehrerfunktionsnorm auch für die Privatschulen mit gesetzlich geregelter Schulbezeichnung, denen das Öffentlichkeitsrecht gemäß § 14 Abs 1 PrivatschulG BGBl 1962/244 idF BGBl 1972/290 verliehen worden ist..

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