§ 1 Abs 2 KO, § 37 KO
Die Nichtbeteiligung am Konkursverfahren vermag die Rechtsstellung des Gläubigers nicht zu verbessern; insbesondere steht einem solchen Konkursgläubiger ein Anfechtungsrecht nicht zu.
OGH, 16.03.1977, 1 Ob 818/76
§ 1 Abs 2 KO, § 37 KO
Die Nichtbeteiligung am Konkursverfahren vermag die Rechtsstellung des Gläubigers nicht zu verbessern; insbesondere steht einem solchen Konkursgläubiger ein Anfechtungsrecht nicht zu.
OGH, 16.03.1977, 1 Ob 818/76