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§ 182 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 545 Heft 19 und 20 v. 7.10.1978

§ 182 ZPO

Ist das Klagebegehren aus rechtlichen Gründen nicht aus den Klagsbehauptungen ableitbar, so ist das Klagebegehren ohne Aufnahme von Beweisen abzuweisen. Die richterliche Anleitungspflicht beinhaltet die Pflicht, diesfalls auf eine die Klage allenfalls schlüssig machende Klagsänderung hinzuweisen, nicht1)1)Vgl. hiezu OGH 24.6.1970 JBl 1972, 480..

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