§ 184 EO, § 187 Abs 1 EO, § 187 Abs 2 EO
Die bloße Unterlassung der richterlichen Belehrung eines Bieters über die an einer zu versteigernden Liegenschaft bestehenden Bestandrechte vermag einen Rekurs gegen den den Zuschlag erteilenden Beschluß nicht zu begründen.
OGH, 21.02.1978, 3 Ob 10/78