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§ 63 Abs 1 AVG 1950; § 26 VwGG 1965:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1978, 443 Heft 15 und 16 v. 5.8.1978

§ 63 Abs 1 AVG 1950, § 26 VwGG 1965

Ein Gemeinderat kann den Beschluß, im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde eine Berufung zu erheben, auch schon vor Zustellung (Erlassung) des anzufechtenden Bescheides rechtswirksam fassen. Gleiches gilt jedoch nicht hinsichtlich der Erhebung einer VwGH-Beschwerde, weil es sich dabei nicht mehr um die Fortführung eines bereits laufenden Verwaltungsverfahrens, sondern um die Einleitung eines neuen Verfahrens handelt.

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