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§§ 169 und 170 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 386 Heft 13 und 14 v. 8.7.1978

§ 169 StGB, § 170 StGB

Ein Brand in einer Tankstellenanlage kann sich auch ohne Gefahr des Übergreifens auf weitere Objekte der Umgebung zu einer Feuersbrunst entwickeln, sobald die gewöhnlichen Mittel (Handfeuerlöscher) zu seiner erfolgreichen Bekämpfung nicht mehr ausreichen.

OGH, 04.04.1978, 11 Os 86/77

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