§ 169 StGB, § 170 StGB
Ein Brand in einer Tankstellenanlage kann sich auch ohne Gefahr des Übergreifens auf weitere Objekte der Umgebung zu einer Feuersbrunst entwickeln, sobald die gewöhnlichen Mittel (Handfeuerlöscher) zu seiner erfolgreichen Bekämpfung nicht mehr ausreichen.
OGH, 04.04.1978, 11 Os 86/77