§ 879 Abs 1 Z 1 ABGB
Neue Judikatur zur „Heiratsvermittlung“. Auf die bloße Adressenvermittlung von Personen, die an einer Eheschließung interessiert sind, ist die zitierte Vorschrift nicht anzuwenden.
OGH, 19.01.1977, 1 Ob 812/76
§ 879 Abs 1 Z 1 ABGB
Neue Judikatur zur „Heiratsvermittlung“. Auf die bloße Adressenvermittlung von Personen, die an einer Eheschließung interessiert sind, ist die zitierte Vorschrift nicht anzuwenden.
OGH, 19.01.1977, 1 Ob 812/76